Dann seid Ihr beim Neubeurer-Musik-Wettstreit genau richtig!
Traut Euch und meldet Euch mit dem Anmeldeformular bis spätestens 1. März 2017 an.

Wichtige Antworten auf Eure Fragen bezüglich Teilnahme und Ablauf findet Ihr hier...

 

125 Jahre V.T.E.V. „Edelweiß“ Neubeuern ist der Höhepunkt des Vereinsjahres im Trachtenverein
und besondere Jubiläen verlangen ja bekanntlich nach besonderen Festlichkeiten!

Getreu unserem Motto „z’Neubeuern do feian mia“ ist der 12. Juli 2017 mit verschiedenen Veranstaltungen ganz auf unseren Ort ausgerichtet.

Neubeuern hat ein enormes Potential an ortsansässigen Künstlern, Musikern und Sängern, was läge also näher
als anlässlich unserer Festlichkeiten einen „Neubeurer Musik-Wettstreit“ ins Leben zu rufen.
Wir möchten Musik- und Gesangsgruppen aus Neubeuern oder solchen, die einen Sänger oder Musiker mit Neubeurer Hintergrund bzw. Wurzeln aufweisen können, die Möglichkeit geben an diesem Abend gegeneinander anzutreten.
Nicht nur Blasmusik oder bayerische Klänge sind hier gefragt, sondern ALLES was Neubeuern musikalisch zu bieten hat. Begleitet von einem ortsansässigen, wortgewandten Moderatorenpaar werden die Gewinner durch das Publikum per Abstimmung entschieden. Dabei sind wir uns sicher, dass es nicht um die beste Performance geht, sondern vor allem um‘s Dabeisein und um gemeinsam einen kurzweiligen Abend zu gestalten der nicht nur für Euch, sondern auch für alle Besucher unvergesslich bleiben wird.

Natürlich sollen sich Euer Auftritt und die Vorbereitungen darauf auch lohnen und deshalb haben wir ein Preisgeld von insgesamt 3.800 Euro ausgelobt. Auch für die teilnehmenden Besucher wird es einen Publikumspreis geben.

Anmeldeschluss ist der 1. März 2017.

Jetzt also nix wir ran an die Tasten und Bewerben, denn wie sagt schon der Karl Valentin...

"Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen!"

 

Mia g‘frein uns auf Eich!

Den Neubeurer-Musik-Wettstreit findet Ihr übrigens auch auf  facebook  unter www.facebook.com/neubeurermusikwettstreit

 

 
 


Die Anmeldung zum Neubeurer-Musik-Wettstreit ist ganz einfach...

Ihr ladet Euch das Anmeldeformular herunter, füllt es aus und sendet es bis 1.März 2017
per E-Mail an 
musikwettstreit@gaufest-neubeuern.de

oder

per Post an Sabine Karl, V.T.E.V. „Edelweiß“ Neubeuern, Angl 1, 83115 Neubeuern

 

 
 

 

Antworten auf Eure Fragen und eventuell offene Punkte zur Klärung:

Unser Ziel ist es allen Neubeurer Musikanten und Sängern die Teilnahme am Musik Wettstreit zu ermöglichen und für alle die bestmöglichen Auftrittsbedingungen zu schaffen. Wir sind bei persönlichen Gesprächen mit dem einen oder anderen von Euch auf einige Fragen gestoßen, die wir hiermit  beantworten wollen - und los geht’s!

 

 

Frage 1) Kann ich mit E-Gitarre und E-Bass auftreten? 

Musikalisches Equipment (Schlagzeug, Verstärker, Bassinterface)
Um auch Musikgruppen zuzulassen die E-Gitarren, Bass und Schlagzeug verwenden, haben wir folgendes beschlossen:

  • Es wird ein minimalistisches Schlagzeug auf der Bühne stehen (BassDrum, Snare, HiHat, evtl. Tom)

  • Es wird auf der Bühne ein 2-kanaliger Verstärker für E-Gitarren stehen, der per Mikro über die Audio Anlage abgenommen und eingespeist wird

  • Mit Hilfe einer DI-Box kann auch ein E-Bass direkt in die Audioanlage eingespeist werden.

Frage 2) Kann man uns im Festzelt überhaupt hören?
Audioanlage und Mikrofon Setup

Alle Teilnehmen haben gleiche Voraussetzungen und werden optimal verstärkt:

  • Wir haben eine professionelle Beschallungsanlage im Zelt die von einem Profi bedient wird.

  • Wir sind seitens der Audioanlage bestens vorbereitet jegliche Kombination von Gesang und Musikinstrumente per Mikrofon abzunehmen.

  • Es sind ausreichend Mikrofone vorhanden um auch einen ganzen Chor abzunehmen.

  • Für die jeweiligen Auftritte stehen Bühnenhelfer bereit die das individuelle Setup an Mikrofonen, Anschlüssen und Bestuhlung einrichten werden.

  • Für jede Gruppe wird beim Soundcheck am Dienstag ein individueller Preset (Voreinstellung) eingestellt der dann beim Auftritt per Knopfdruck abrufbar sein wird.

Frage 3) Wie ist der Ablauf des Soundcheck?

Der Soundcheck findet am Di 11. Juli 2017 statt. Der momentan geplanter Beginn ist 14 Uhr
Wir gehen davon aus dass wir für den Soundcheck je Musikgruppe etwa 30 min benötigen.
Das sind bei maximal 20 Gruppen 10 Stunden Zeitbedarf - bei einer geringeren Teilnehmerzahl natürlich weniger.

  • Damit die einzelnen Gruppen nicht zu lange warten müssen werden wir 5 Zeitblöcke a 4 Gruppen bilden.

  • Die Gruppen mit Kindern kommen natürlich früher dran.

  • Wer in welcher Gruppe ist wird rechtzeitig bekannt gegeben.

    • Block 1: Musikgruppe 01-04 von 14:00 - 16:00 Uhr

    • Block 2: Musikgruppe 05-08 von 16:00 - 18:00 Uhr

    • Block 3: Musikgruppe 09-12 von 18:00 - 20:00 Uhr

    • Block 4: Musikgruppe 13-16 von 20:00 - 22:00 Uhr

    • Block 5: Musikgruppe 17-20 von 22:00 - 00:00 Uhr

Frage 4) Wie ist der Ablauf des Neubeurer-Musik-Wettstreits

Der Musik-Wettstreit beginnt um am Mi 12. Juli um 19:30 Uhr, Einlass ist ab 18 Uhr
Die gesamte Veranstaltung wird von Hannes Strein und Franzi Poll moderiert

  • Der Backstage Bereich befindet sich links und rechts neben den Aufgängen der Bühne und in der Bar.

  • Ab 18 Uhr stehen Helfer im Backstage Bereich bereit.

  • Der Ablauf erfolgt in 4 Zeitblöcken a 5 Musik/Gesangsgruppen.

  • Zwischen jedem Block ist etwa 5 min Verschnaufpause in der die auftretenden Teilnehmer je Block angekündigt werden.

  • Die Randbedingungen bzw. der grundsätzliche Ablauf ist für alle Musik/Gesangsgruppen gleich.

  • Der Gesamtdauer der Veranstaltung ist für maximal 20 Teilnehmer ausgelegt und beträgt ca. 4 Stunden.

  • Je teilnehmende Gruppe sind im Ablauf  7 min Zeit vorgesehen.

    • Aufgang und Anmoderation, (1 min)

    • Anmoderation und Vorstellung (2 min)

    • Auftritt / Gig (3 min)

    • Abmoderation und Abgang (1 min)

  • Nach dem alle Teilnehmer aufgetreten sind gibt es um 22:15 Uhr einen 10-min Kurzdurchlauf in dem die Moderatoren dem Publikum noch einmal
    alle Teilnehmer und deren Gig ins Gedächtnis rufen.

  • Um ca. 22:25 Uhr kommt es dann zur Stimmabgabe durch das Publikum per Kreuz auf der Eintrittskarte.

  • Nach dem Einsammeln und Auszählen der Stimmen werden dann um ca. 23:00 Uhr die Sieger bekanntgegeben und die Preise verteilt.

  • Mit dem nochmaligen Vorstellen des Siegerliedes endet die Veranstaltung gegen 23:30 Uhr

    Unsere große Bitte an Euch:
    Wenn noch etwas unklar ist, Ihr einen Verbesserungsvorschlag habt oder sonstige Fragen, bitte meldet Euch!
     

 
 

 

Teilnahmebedingungen

Hier sind die Teilnahmebedingungen Stand 16.9.2016

  1. Veranstalter: V.T.E.V. „Edelweiß“ Neubeuern e.V.

  2. Veranstaltungsort: D-83115 Neubeuern, Festzelt an der Elandstraße, 83115 Neubeuern-Ortsteil Altenmarkt

  3. Veranstaltungstermin: 12. Juli 2017

  4. Veranstaltungsbeginn: Einlass ab 18 Uhr Beginn 19:30 Uhr

  5. Veranstaltungsende: ca. 23.15 Uhr

  6. Eintrittskarte Preis 5,00 Euro gilt als wahlberechtigter Stimmzettel

  7. Die Teilnahme ist ohne Altersbegrenzung.

  8. Mindestens ein Mitglied der Musikgruppe muß aus Neubeuern sein, einen besonderen, nachweisbaren Bezug zu Neubeuern haben (Geburt, Vereinsmitgliedschaft, Arbeitsstätte usw.) oder in Neubeuern wohnen.

  9. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt ausschließlich über den Veranstalter.

  10. Es werden maximal 20 Teilnehmer/Gruppen ausgewählt. Es entscheidet der Eingang der Anmeldungen.

  11. Alle Teilnehmer spielen „unplugged“ bzw. nutzen die im Zelt vorhandene Tonanlage. Zusätzliche Verstärker oder Boxen sind nicht erlaubt.
    Alle Teilnehmer haben 3 Minuten Zeit Ihr Musikstück vorzutragen. Gleicher Ablauf bzw. Rahmenbedingungen alle Teilnehmer
    (1 min Anmoderation, 3min Vortrag, 1min für Auf bzw. Abgang) -> Gesamt 5min je Musikgruppe.

  12. Der Soundcheck für alle Teilnehmer findet am 11.07.2017 dem Vorabend der Veranstaltung statt.

  13. Insgesamt werden 3.800 Euro Preisgeld ausgelobt. (Erster Preis: 1.000 €, Zweiter Preis: 700 €, Dritter Preis: 300 €)
    Alle anderen teilnehmenden Gruppen erhalten 100,00 Euro. Es wird ein Publikumspreis im Wert von 100 € verlost.

  14. Die Abstimmung erfolgt durch das an der Veranstaltung teilnehmende Publikum über die gekaufte Eintrittskarte.
    Jede Eintrittskarte ist abstimmungsberechtigt. Alle Gruppen sind durchnummeriert und stehen auf der Eintrittskarte.
    Jeder Besucher hat eine Stimme. Nur 1 Kreuz je Eintrittskarte ist möglich sonst ist die Stimme ungültig.

  15. Die Anmeldung muss bis 01.03.2017 beim Veranstalter vorliegen.

  16. Alle Rechte bei Aufnahmen, Bildern, Filmen etc. liegen beim Veranstalter und nicht bei den einzelnen Teilnehmern. Die Weitergabe von Aufnahmen, Bildern, Filmen etc. an Dritte wird von den Teilnehmern genehmigt.

  17. Für Diebstahl, Beschädigungen und Abhandenkommen von Ausrüstungsgegenständen kann vom Veranstalter bzw. seinem Vertreter keinerlei Haftung übernommen werden, bzw. vom Geschädigten an den Veranstalter keinerlei Forderung gestellt werden. Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet.
    Durch die Anmeldung wird keine Versicherung für Instrumente oder Ausrüstungsgegenstände abgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die von den teilnehmenden Musikern auf dem Festgelände abgestellten Fahrzeuge. Die Teilnehmer am Musik-Wettbewerb haften ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch Ihre Ausrüstungsgegenstände an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung des Musik-Wettbewerbs den Teilnehmern selbst, deren Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch den Veranstalter oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzungen zu beweisen. Etwaige Ansprüche der Teilnehmer sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. Für fehlerhafte Einschaltung oder Eintragungen in den Printmedien wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung etc.)

  18. Den Vorgaben und Weisungen des Veranstalters bzw. seines Vertreters ist Folge zu leisten. Für Zuwiderhandlungen ist dem Veranstalter bzw. seinem Vertreter freigestellt, den entsprechenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

  19. Der GEMA unterliegende Stücke müssen vorher bekannt sein.

  20. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.