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				Veranstalter: V.T.E.V. „Edelweiß“ Neubeuern e.V.
				 
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				Veranstaltungsort: D-83115 Neubeuern, Festzelt an 
				der Elandstraße, 83115 Neubeuern-Ortsteil Altenmarkt
				 
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				Veranstaltungstermin: 12. Juli 2017
				 
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				Veranstaltungsbeginn: Einlass ab 18 Uhr Beginn 
				19:30 Uhr
 
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				Veranstaltungsende: ca. 23.15 Uhr
				 
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				Eintrittskarte Preis 5,00 Euro gilt als 
				wahlberechtigter Stimmzettel
 
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				Die Teilnahme ist ohne Altersbegrenzung.
				 
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				Mindestens ein Mitglied der Musikgruppe muß aus 
				Neubeuern sein, einen besonderen, nachweisbaren Bezug zu 
				Neubeuern haben (Geburt, Vereinsmitgliedschaft, Arbeitsstätte 
				usw.) oder in Neubeuern wohnen.
 
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				Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt ausschließlich 
				über den Veranstalter.
 
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				Es werden maximal 20 Teilnehmer/Gruppen 
				ausgewählt. Es entscheidet der Eingang der Anmeldungen.
				 
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				Alle Teilnehmer spielen „unplugged“ bzw. nutzen 
				die im Zelt vorhandene Tonanlage. Zusätzliche Verstärker oder 
				Boxen sind nicht erlaubt.
Alle Teilnehmer haben 3 Minuten Zeit Ihr Musikstück vorzutragen. 
				Gleicher Ablauf bzw. Rahmenbedingungen alle Teilnehmer
(1 min Anmoderation, 3min Vortrag, 1min für Auf bzw. Abgang) -> 
				Gesamt 5min je Musikgruppe.
 
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				Der Soundcheck für alle Teilnehmer findet am 
				11.07.2017 dem Vorabend der Veranstaltung statt.
 
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				Insgesamt werden 3.800 Euro Preisgeld ausgelobt. 
				(Erster Preis: 1.000 €, Zweiter Preis: 700 €, Dritter Preis: 300 
				€)
Alle anderen teilnehmenden Gruppen erhalten 100,00 Euro. Es wird 
				ein Publikumspreis im Wert von 100 € verlost.
 
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				Die Abstimmung erfolgt durch das an der 
				Veranstaltung teilnehmende Publikum über die gekaufte 
				Eintrittskarte.
Jede Eintrittskarte ist abstimmungsberechtigt. Alle Gruppen sind 
				durchnummeriert und stehen auf der Eintrittskarte.
Jeder Besucher hat eine Stimme. Nur 1 Kreuz je Eintrittskarte 
				ist möglich sonst ist die Stimme ungültig.
 
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				Die Anmeldung muss bis 01.03.2017 beim 
				Veranstalter vorliegen.
 
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				Alle Rechte bei Aufnahmen, Bildern, Filmen etc. 
				liegen beim Veranstalter und nicht bei den einzelnen 
				Teilnehmern. Die Weitergabe von Aufnahmen, Bildern, Filmen etc. 
				an Dritte wird von den Teilnehmern genehmigt.
 
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				Für Diebstahl, Beschädigungen und Abhandenkommen 
				von Ausrüstungsgegenständen kann vom Veranstalter bzw. seinem 
				Vertreter keinerlei Haftung übernommen werden, bzw. vom 
				Geschädigten an den Veranstalter keinerlei Forderung gestellt 
				werden. Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher 
				Versicherungen nicht verpflichtet.
Durch die Anmeldung wird keine Versicherung für Instrumente oder 
				Ausrüstungsgegenstände abgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt 
				keinerlei Haftung für die von den teilnehmenden Musikern auf dem 
				Festgelände abgestellten Fahrzeuge. Die Teilnehmer am 
				Musik-Wettbewerb haften ihrerseits für etwaige Schäden, die 
				durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch Ihre 
				Ausrüstungsgegenstände an Personen oder Sachen verursacht 
				werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. Der 
				Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder 
				sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit 
				der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung des 
				Musik-Wettbewerbs den Teilnehmern selbst, deren Bediensteten 
				oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. 
				Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser 
				Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch den 
				Veranstalter oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete 
				vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Es obliegt 
				dem Geschädigten, diese Voraussetzungen zu beweisen. Etwaige 
				Ansprüche der Teilnehmer sind sofort schriftlich dem 
				Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. 
				Für fehlerhafte Einschaltung oder Eintragungen in den 
				Printmedien wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler, 
				Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung etc.)
				 
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				Den Vorgaben und Weisungen des Veranstalters bzw. 
				seines Vertreters ist Folge zu leisten. Für Zuwiderhandlungen 
				ist dem Veranstalter bzw. seinem Vertreter freigestellt, den 
				entsprechenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
				 
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				Der GEMA unterliegende Stücke müssen vorher 
				bekannt sein.
 
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				Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.