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Veranstalter: V.T.E.V. „Edelweiß“ Neubeuern e.V.
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Veranstaltungsort: D-83115 Neubeuern, Festzelt an
der Elandstraße, 83115 Neubeuern-Ortsteil Altenmarkt
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Veranstaltungstermin: 12. Juli 2017
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Veranstaltungsbeginn: Einlass ab 18 Uhr Beginn
19:30 Uhr
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Veranstaltungsende: ca. 23.15 Uhr
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Eintrittskarte Preis 5,00 Euro gilt als
wahlberechtigter Stimmzettel
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Die Teilnahme ist ohne Altersbegrenzung.
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Mindestens ein Mitglied der Musikgruppe muß aus
Neubeuern sein, einen besonderen, nachweisbaren Bezug zu
Neubeuern haben (Geburt, Vereinsmitgliedschaft, Arbeitsstätte
usw.) oder in Neubeuern wohnen.
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Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt ausschließlich
über den Veranstalter.
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Es werden maximal 20 Teilnehmer/Gruppen
ausgewählt. Es entscheidet der Eingang der Anmeldungen.
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Alle Teilnehmer spielen „unplugged“ bzw. nutzen
die im Zelt vorhandene Tonanlage. Zusätzliche Verstärker oder
Boxen sind nicht erlaubt.
Alle Teilnehmer haben 3 Minuten Zeit Ihr Musikstück vorzutragen.
Gleicher Ablauf bzw. Rahmenbedingungen alle Teilnehmer
(1 min Anmoderation, 3min Vortrag, 1min für Auf bzw. Abgang) ->
Gesamt 5min je Musikgruppe.
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Der Soundcheck für alle Teilnehmer findet am
11.07.2017 dem Vorabend der Veranstaltung statt.
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Insgesamt werden 3.800 Euro Preisgeld ausgelobt.
(Erster Preis: 1.000 €, Zweiter Preis: 700 €, Dritter Preis: 300
€)
Alle anderen teilnehmenden Gruppen erhalten 100,00 Euro. Es wird
ein Publikumspreis im Wert von 100 € verlost.
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Die Abstimmung erfolgt durch das an der
Veranstaltung teilnehmende Publikum über die gekaufte
Eintrittskarte.
Jede Eintrittskarte ist abstimmungsberechtigt. Alle Gruppen sind
durchnummeriert und stehen auf der Eintrittskarte.
Jeder Besucher hat eine Stimme. Nur 1 Kreuz je Eintrittskarte
ist möglich sonst ist die Stimme ungültig.
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Die Anmeldung muss bis 01.03.2017 beim
Veranstalter vorliegen.
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Alle Rechte bei Aufnahmen, Bildern, Filmen etc.
liegen beim Veranstalter und nicht bei den einzelnen
Teilnehmern. Die Weitergabe von Aufnahmen, Bildern, Filmen etc.
an Dritte wird von den Teilnehmern genehmigt.
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Für Diebstahl, Beschädigungen und Abhandenkommen
von Ausrüstungsgegenständen kann vom Veranstalter bzw. seinem
Vertreter keinerlei Haftung übernommen werden, bzw. vom
Geschädigten an den Veranstalter keinerlei Forderung gestellt
werden. Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher
Versicherungen nicht verpflichtet.
Durch die Anmeldung wird keine Versicherung für Instrumente oder
Ausrüstungsgegenstände abgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt
keinerlei Haftung für die von den teilnehmenden Musikern auf dem
Festgelände abgestellten Fahrzeuge. Die Teilnehmer am
Musik-Wettbewerb haften ihrerseits für etwaige Schäden, die
durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch Ihre
Ausrüstungsgegenstände an Personen oder Sachen verursacht
werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. Der
Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder
sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit
der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung des
Musik-Wettbewerbs den Teilnehmern selbst, deren Bediensteten
oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen.
Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch den
Veranstalter oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete
vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Es obliegt
dem Geschädigten, diese Voraussetzungen zu beweisen. Etwaige
Ansprüche der Teilnehmer sind sofort schriftlich dem
Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten.
Für fehlerhafte Einschaltung oder Eintragungen in den
Printmedien wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler,
Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung etc.)
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Den Vorgaben und Weisungen des Veranstalters bzw.
seines Vertreters ist Folge zu leisten. Für Zuwiderhandlungen
ist dem Veranstalter bzw. seinem Vertreter freigestellt, den
entsprechenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
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Der GEMA unterliegende Stücke müssen vorher
bekannt sein.
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Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.