Festbestimmungen (Änderungen vorbehalten)

  1. Die Vereine melden sich nach Ankunft im Festbüro

  2. Das Festbüro befindet sich vor dem Festzelt

  3. Ein Festzeichen kostet für Vereine 1,10 Euro

  4. Den Anweisungen der Festleitung, der Polizei, der Feuerwehr und der Zugführer ist unbedingt Folge zu leisten

  5. Beim Festzug und beim Kirchenzug wird in Dreier-Reihen marschiert

  6. Während des Kirchenzuges und des Festgottesdienstes bitten wir die Vereinsvorstände für Ruhe und Ordnung zu sorgen

  7. Das Mitführen von Kinderwagen, Leiterwagerl oder Ähnlichem sind beim Kirchenzug so wie beim Festzug verboten

  8. Während des Festgottesdienstes bleiben die Fahnenabordnungen bei den Vereinen

  9. Bei schlechter Witterung wird der Festgottesdienst im Zelt abgehalten

  10. Neben jedem Pferdegespann muss mindestens eine Aufsichtsperson in Tracht das Gespann begleiten

  11. Für Unfälle jeglicher Art, auch gegenüber Privatpersonen, übernimmt der Verein keine Haftung
    Das Fest findet bei jeder Witterung statt

  12. Die Anmeldebögen sind bis spätestens 01. Mai 2017 an den Festverein zurück zu senden